BSB führt kein eigenes Hygienekonzept
Im Ergebnis einer Analyse der am 04.03.2022 in Kraft getretenen Verordnung zur Änderung der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sowie der darauf aufbauenden Handlungsempfehlungen des Bayerischen Landessportverbands (BLSV), verzichtet der Bayerische Schachbund (BSB) ab sofort auf ein eigenes Schutz- und Hygienekonzept.
Ein derartiges Konzept war bisher für Sportveranstaltungen vorgeschrieben. Diese behördliche Anforderung entfällt aber nunmehr bei Sportveranstaltungen und Versammlungen mit weniger als 100 Personen. Weiterhin zu beachten sind selbstverständlich folgende geltenden gesetzlichen Vorschriften:
BayMBl. 2022 Nr. 151 Verordnung zur Änderung der Fünfzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2022/151/baymbl-2022-151.pdf
BayMBl. 2022 Nr. 152 Begründung der Verordnung zur Änderung derFünfzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2022/152/baymbl-2022-152.pdf
BayMBl. 2021 Nr. 839 Corona-Pandemie: Rahmenkonzept Sport https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2021/839/baymbl-2021-839.pdf
Ferner wird auf die auf den gesetzlichen Bestimmungen aufbauenden Handlungsempfehlungen des BLSV verwiesen, die vom BSLV regelmäßig aktualisiert werden:
Handlungsempfehlungen für Sportvereine für den Sportbetrieb während der Corona-Pandemie https://www.blsv.de/wp-content/uploads/2022/03/Handlungsempfehlungen.pdf
Die Handlungsempfehlungen des BLSV geben einen guten Überblick über die jeweils geltenden Bestimmungen. Der BSB empfiehlt seinen Mitgliedsvereinen, diese Handlungsempfehlungen insbesondere nach Inkrafttreten veränderter gesetzlicher Bestimmungen zeitnah zu verifizieren.
Für vom BSB ausgerichtete Großveranstaltungen mit 100 oder mehr Personen wird sich der BSB hinsichtlich der Erstellung eines Schutz- und Hygienekonzeptes anlassbezogen mit dem jeweiligen Ausrichter bzw. Veranstalter abstimmen.
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