Bayerischer Schachbund e.V.:

Formelle Hinweise zu den Lizenzen

Zuständigkeit:

Lizenzerteilung:

Die Erteilung des "Übungsleiterscheins" / C-Trainerlizenz  erfolgt durch den DSB/DOSB, und danach wird durch BLSV anerkannt. Voraussetzung hierfür ist neben der kompletten Anwesenheit an allen Lehrgangsteilen und der erfolgreichen Ablegung der Prüfung:

Lizenzverlängerung:

Die Verlängerung der Übungsleiterlizenz erfolgt durch DSB ggf. wird durch den BLSV verifiziert. Hierfür muss die Teilnahme an einem vom Ausbildungsreferenten des BSB anerkannten Lehrgang nachgewiesen werden.

Inhaber von A- und B-Trainer-Lizenzen müssen nur für diese Lizenz Fortbildungslehrgänge absolvieren. Nach Anerkennung des Fortbildungslehrgangs und Verlängerung der Lizenz durch den Deutschen Schachbund ist die verlängerte A- bzw. B-Trainer-Lizenz beim BLSV/BSB einzureichen, der dann ohne Weiteres auch die C-Trainerlizenz verlängert. Letzteres ist im Hinblick auf die Förderung durch die Vereinspauschale notwendig.

Eine Verlängerung des Übungsleiterscheins erfolgt deshalb auch nur gegen Einsendung des abgelaufenen bzw. ablaufenden Übungsleiterscheins im Original bzw. gegen Abgabe einer entsprechenden  Verlusterklärung. Weiterhin ist eine aktuelle Erklärung zum  Datenschutz und zum  Ehrenkodex abzugeben.

Qualifikationsfelder/ -ebenen

Übungsleiter "Schach" (C-Trainer)

B-Trainer

A-Trainer

Lehrgangsformen

Lehrgang in Modulform an Wochenenden 120 LE:

Grundlehrgang I: Basiswissen, Sportwissenschaftlicher Teil (25 LE)
Grundlehrgang II:  Handlungsfelder für Schachtrainer (15 LE); Sozialkompetenz   der  Trainer (4 LE); Fairplay (1 LE), Ehrenkodex (1 LE), Prävention gegen sexualisierter Gewalt (2 LE), Doping (1 LE); E-Cheating (1 LE); FIDE Regeln (5 LE)

Aufbaulehrgang I: Theorie des Schachunterrichts (30 LE)
Aufbaulehrgang II: Praxis des Schachunterrichts (25 LE)
Hausarbeit und Prüfung: (10 LE)

Bei der Teilnahme an der Ausbildung in Modulform ist zu beachten, dass der Lehrgang einschließlich Prüfung innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren abgeschlossen werden muss. Es ist also nicht erforderlich, dass alle Module am selben Ort und innerhalb desselben Lehrgangs absolviert werden. Die Module sind zwischen den Lehrgängen austauschbar.

Lehrgang in Kompaktform:

alle Inhalte (120 LE) in 10 Tagen

Prüfungswochenende:

Prüfungen werden nach Bedarf abgehalten, in der Regel einige Wochen nach Abschluss eines Lehrgangs. Die Prüfung umfasst eine schriftliche und eine mündliche Prüfung sowie eine Lehrprobe und eine fachpraktische Prüfung. Alle vier Prüfungsabschnitte müssen erfolgreich abgelegt werden.

Lehrgangsinhalte

Die Ausbildungsordnung des Deutschen Schachbunds ist  hier  oder im Dokument  abrufbar.

Teilnahmevoraussetzungen

Kursgebühren

Die Gesamtskosten einschließlich Lehrgangsunterlagen und Prüfungsgebühr belaufen sich auf ca. 250 bis 300 €. Für Unterkunft und Verpflegung muss jeder Teilnehmer selbst aufkommen.

Gültigkeitsdauer der Lizenz: 4 Jahre

Fortbildung:
Innerhalb der letzten beiden Jahre muss zur Lizenzverlängerung ein Fortbildungslehrgang mit 15 LE besucht werden.
Nach Ablauf der Gültigkeit (bis höchstens 4 Jahre) müssen Fortbildungslehrgänge im Gesamtumfang von 30 LE absolviert werden.

Die Lizenz wird danach jeweils um 4 Jahre verlängert.

Wiedereinsteiger

Lizenzen, die länger als 4 Jahre abgelaufen sind, können durch Besuch eines "Wiedereinsteigerlehrgangs" wieder erworben werden. Dazu ist der Besuch von Fortbildungslehrgängen (45 LE) und eine verkürtzte Prüfung Voraussetzung.