Bayerischer Schachbund e.V.

Grundlagen

Die Ausbildung von Regionalen Schiedsrichtern im Bayerischen Schachbund erfolgt gemäß den Rahmenrichtlinien für die Schiedsrichterausbildung im Deutschen Schachbund.

Die Rahmenrichtlinien werden durch die Richtlinien zur Ausbildung von Verbandsschiedsrichter und regionalen Schiedsrichtern im Bayerischen Schachbund ergänzt und päzisiert.

Jede Teilnehmerin / jeder Teilnehmer muss nach Abschluss eines Lehrgangs einen Antrag zur Erlangung bzw. Verlängerung ihrer / seiner Lizenz ausfüllen.

Einige Einzelheiten

Qualifikations- und Einsatzebenen

Verbandsschiedsrichter: Bezirks- und Vereinsebene
Regionale Schiedsrichter: Landesebene
Nationale Schiedsrichter: Bundesebene
FIDE- und Internationale Schiedsrichter: Internationale Ebene

Zulassungsvoraussetzungen

Für alle Ebenen:
Mitgliedschaft in einem dem DSB angeschlossenen Verein sowie ordnungsgemäße Meldung.

Verbandsschiedrichter:
Vollendung des 14. Lebensjahrs im Jahr der Prüfung.

Regionale Schiedsrichter:
Vollendung des 16. Lebensjahrs.

Nationale Schiedsrichter:
Regionaler Schiedsrichter, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, erhalten die Lizenz für Nationale Schiedsrichter, wenn sie alle folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  1.  Teilnahme an der NSR-Ausbildung
  2.  Bestehen der NSR-Prüfung
  3.  Hospitation in drei Mannschaftskämpfen, die von FSR oder ISR geleitet werden
  4.  Neutraler Schiedrichter in drei Mannschaftskämpfen oder Schiedsrichter in einem FIDE gewerteten Turnier.

 

FIDE- und Internationale Schiedsrichter:
Zulassungsvoraussetzungen der FIDE, Vorschlag durch die DSB-Schiedsrichterkommission.

Gültigkeit der Lizenzen

5 Jahre. Verlängerung ist möglich.

Antrag Ausstellung/Verlängerung

  1. Antrag auf Ausstellung der Lizenz 
  2. Antrag auf Verlängerung der Lizenz als Verbandsschiedsrichter
  3. Antrag auf Ausstellung der Lizenz zum Regionalen Schiedsrichter
  4. Antrag auf Verlängerung der Lizenz zum Regionalen Schiedsrichter

Wichtiger Hinweis

Die in diesem Abschnitt "Einige Einzelheiten" ausgeführten Erläuterungen stellen eine stark verkürzte Zusammenfassung der beiden Richtlinien des DSB und des BSB dar und sind in keiner Weise verbindlich. Verbindlich sind einzig und allein die beiden genannten Richtlinien.

Weitere Materialien

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