Formelle Hinweise zu den Lizenzen
Zuständigkeit:
- Bayerischen Schachbund (C-Trainer Schach, sog. Übungsleiter)
- Deutscher Schachbund (A- und B-Trainer)
Lizenzerteilung:
Die Erteilung des "Übungsleiterscheins" / C-Trainerlizenz erfolgt durch den DSB/DOSB, und danach wird durch BLSV anerkannt. Voraussetzung hierfür ist neben der kompletten Anwesenheit an allen Lehrgangsteilen und der erfolgreichen Ablegung der Prüfung:
- die Vorlage eines aktuellen Erste-Hilfe-Scheins (Grundausbildung mit 9 LE - nicht älter als zwei Jahre. Hinweis: Die Kosten des Erste-Hilfe-Kurses übernimmt die zuständige Berufsgenossenschaft, wenn vor Beginn des Lehrgangs ein bestimmter Vordruck mit der Unterschrift des Vereinsvorsitzenden vorgelegt wird. Näheres hier.),
- die Vorlage des unterzeichneten Lizenzantrags unter Beifügung eines Lichtbildes (möglichst digital),
- Anerkennung der Datenschutzbestimmung des BLSV und des Ehrenkodexes des DOSB für Übungsleiter.
Lizenzverlängerung:
Die Verlängerung der Übungsleiterlizenz erfolgt durch DSB ggf. wird durch den BLSV verifiziert. Hierfür muss die Teilnahme an einem vom Ausbildungsreferenten des BSB anerkannten Lehrgang nachgewiesen werden.
Inhaber von A- und B-Trainer-Lizenzen müssen nur für diese Lizenz Fortbildungslehrgänge absolvieren. Nach Anerkennung des Fortbildungslehrgangs und Verlängerung der Lizenz durch den Deutschen Schachbund ist die verlängerte A- bzw. B-Trainer-Lizenz beim BLSV/BSB einzureichen, der dann ohne Weiteres auch die C-Trainerlizenz verlängert. Letzteres ist im Hinblick auf die Förderung durch die Vereinspauschale notwendig.
Eine Verlängerung des Übungsleiterscheins erfolgt deshalb auch nur gegen Einsendung des abgelaufenen bzw. ablaufenden Übungsleiterscheins im Original bzw. gegen Abgabe einer entsprechenden Verlusterklärung. Weiterhin ist eine aktuelle Erklärung zum Datenschutz und zum Ehrenkodex abzugeben.
Qualifikationsfelder/ -ebenen
Übungsleiter "Schach" (C-Trainer)
- Tätigkeit im Jugend- und Breitensport, Training im Grund- und Anfängerbereich, Grundlagen Leistungstraining
- Einsatz auf Vereinsebene
- Ausbildung erfolgt durch den Bayerischen Schachbund.
B-Trainer
- Training für Fortgeschritten, Leistungsschach
- Einsatz neben Verein auf Verbandebene, Stützpunkttraining, Tätigkeit als Referent
- Ausbildung erfolgt durch den Bayerischen Schachbund (in Absprache mit dem Deutschen Schachbund).
A-Trainer
- Leistungstraining
- Einsatz Stützpunkt-, Kadertraining, Referententätigkeit
- Ausbildung erfolgt durch den Deutschen Schachbund.
Lehrgangsformen
Lehrgang in Modulform an Wochenenden 120 LE:
Grundlehrgang I: Basiswissen, Sportwissenschaftlicher Teil (25 LE)
Grundlehrgang II: Handlungsfelder für Schachtrainer (15 LE); Sozialkompetenz der Trainer (4 LE); Fairplay (1 LE), Ehrenkodex (1 LE), Prävention gegen sexualisierter Gewalt (2 LE), Doping (1 LE); E-Cheating (1 LE); FIDE Regeln (5 LE)
Aufbaulehrgang I: Theorie des Schachunterrichts (30 LE)
Aufbaulehrgang II: Praxis des Schachunterrichts (25 LE)
Hausarbeit und Prüfung: (10 LE)
Bei der Teilnahme an der Ausbildung in Modulform ist zu beachten, dass der Lehrgang einschließlich Prüfung innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren abgeschlossen werden muss. Es ist also nicht erforderlich, dass alle Module am selben Ort und innerhalb desselben Lehrgangs absolviert werden. Die Module sind zwischen den Lehrgängen austauschbar.
Lehrgang in Kompaktform:
alle Inhalte (120 LE) in 10 Tagen
Prüfungswochenende:
Prüfungen werden nach Bedarf abgehalten, in der Regel einige Wochen nach Abschluss eines Lehrgangs. Die Prüfung umfasst eine schriftliche und eine mündliche Prüfung sowie eine Lehrprobe und eine fachpraktische Prüfung. Alle vier Prüfungsabschnitte müssen erfolgreich abgelegt werden.
Lehrgangsinhalte
Die Ausbildungsordnung des Deutschen Schachbunds ist hier oder im Dokument abrufbar.
Teilnahmevoraussetzungen
- Die Vollendung des 16. Lebensjahres bei Beginn der Ausbildung (die förderfähige BLSV-Lizenz wird erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres ausgestellt!),
- Erfahrung in der schachsportlichen Arbeit und überdurchschnittliches Können im Schach (mit Rücksicht auf die speziellen Ausbildungsschwerpunkte sollte eine DWZ-Zahl um ca. 1600 für die schachlichen Anforderungen ausreichend sein - untere Grenze),
- Mitgliedschaft in einem Verein des Bayerischen Schachbundes, Anmeldung durch diesen Verein (ordnungsgemäße Meldung zum BSB und BLSV vorausgesetzt).
- Der Bewerber muß durch den Verein mindestes seit 6 Monate beim BLSV als Mitglied gemeldet sein
Kursgebühren
Die Gesamtskosten einschließlich Lehrgangsunterlagen und Prüfungsgebühr belaufen sich auf ca. 250 bis 300 €. Für Unterkunft und Verpflegung muss jeder Teilnehmer selbst aufkommen.
Gültigkeitsdauer der Lizenz: 4 Jahre
Fortbildung:
Innerhalb der letzten beiden Jahre muss zur Lizenzverlängerung ein Fortbildungslehrgang mit 15 LE besucht werden.
Nach Ablauf der Gültigkeit (bis höchstens 4 Jahre) müssen Fortbildungslehrgänge im Gesamtumfang von 30 LE absolviert werden.
Die Lizenz wird danach jeweils um 4 Jahre verlängert.
Wiedereinsteiger
Lizenzen, die länger als 4 Jahre abgelaufen sind, können durch Besuch eines "Wiedereinsteigerlehrgangs" wieder erworben werden. Dazu ist der Besuch von Fortbildungslehrgängen (45 LE) und eine verkürtzte Prüfung Voraussetzung.