Bayerischer Schachbund e.V.

Ehrenordnung

 Ehrenordnung des Bayerischen Schachbundes e.V.

§ 1 Allgemeines

Der Bayerische Schachbund e.V. (BSB) verleiht für besondere Verdienste um das Schach in Bayern folgende Ehrungen:

1.    die Ehrennadel in Silber,

2.    die Ehrennadel in Gold,

3.    die Ehrenmitgliedschaft,

4.    den Titel „Ehrenpräsident".

Die Ehrungen werden bei der Bundesversammlung vorgenommen, in Ausnahmefällen bei einem anderen Anlass in einem würdigen Rahmen (Jubiläum, Meisterschaft, Weihnachtsfeier, Empfang u. ä.)

§ 2 Voraussetzungen

(1) Voraussetzung für die Ehrung sind ausschließlich Verdienste um das Schach in Bayern, insbesondere

·            die Übernahme einer Funktion im erweiterten Präsidium des BSB über einen längeren Zeitraum,

·            die mehrmalige Ausrichtung Bayerischer Meisterschaften,

·            die mehrmalige Ausrichtung deutscher oder internationaler Meisterschaften,

·            andere hochrangige Verdienste auf deutscher und internationaler Ebene,

·            Siege bei deutschen Meisterschaften oder Meisterschaften der Europäischen Schachunion (ECU) oder des Weltschachverbandes (FIDE).

(2)    Personen, die nicht Mitglieder eines dem BSB angehörigen Vereins sind und die sich um das Schach in Bayern in besonderer Weise verdient gemacht haben (Übernahme von Schirmherrschaften /Sponsoring /außerordentliche Unterstützung des BSB oder dessen Gliederungen usw.) können ebenfalls mit der Ehrennadel in Silber oder Gold geehrt werden.

(3)    Voraussetzung für die Verleihung des Titels „Ehrenpräsident" ist, dass die zu ehrende Person über mehrere Wahlperioden hinweg das Amt des BSB-Präsidenten innehatte.

(4)    Langjährige Vereinsmitgliedschaft oder langjährige Tätigkeit in einem Verein ohne Erfüllung der Kriterien des Abs. 1 sind für eine Ehrung durch den BSB nicht ausreichend.

§ 3 Antragstellung

(1)  Die Verleihung der Ehrennadeln in Silber und Gold erfolgt durch Beschluss des Präsidiums mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

(2)  Bei Verleihung einer Ehrennadel an Präsidiumsmitglieder des BSB ist ein Beschluss der Bundesversammlung erforderlich. Die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft und des Titels „Ehrenpräsident" erfolgt durch Beschluss der Bundesversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.

(3)  Voraussetzung für eine Ehrung durch die Bundesversammlung ist ein Antrag des Präsidiums. Anträge, die unmittelbar an die Bundesversammlung gerichtet werden, sind von dieser ohne Aussprache an das Präsidium zu weiteren Behandlung verweisen.

§ 4 Ehrungsverzeichnis

Der Webmaster des BSB führt die Liste fort die unter „Chronik“ vorhanden ist, in der Namen und Verein des Geehrten sowie Ort, Datum und Art der Ehrung enthalten sind.

 

§ 5 Inkrafttreten

Diese Ehrenordnung wurde von der BSB-Bundesversammlung am 25. Juni 2016 angenommen und tritt mit Beschlussfassung in Kraft.


Begründung: Die derzeit gültige Verleihungsordnung ist nicht mehr ganz zeitgemäß (Stand November 1988!). Deshalb habe ich in Zusammenarbeit mit dem Bundesrechtsberater Ralph Alt die obige Ehrenordnung erarbeitet.

 

 

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